Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13225
OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,13225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,13225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,13225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schriftliche Beschwerde ohne Unterschrift des Absenders

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schriftform bei Einlegung einer Beschwerde; Auslegung des Begriffs "Schriftlichkeit" im Zivilprozess gegenüber dem Begriff der Schriftform i.S.d. § 126 Abs. 1 BGB

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 66 Abs. 5 S. 1; GKG 68 S. 5; BGB § 126 Abs. 1
    Schreiben ohne Unterschrift kann "schriftliche" Prozesserklärung sein

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 5 S 1 Halbs 1 Alt 1 GKG, § 68 S 5 GKG, § 126 Abs 1 BGB
    Streitwertbeschwerde: Bestimmung des prozessrechtlichen Begriffs der "Schriftlichkeit"; Umstände für eine wirksame "schriftliche" Prozesserklärung ohne Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Schriftform bei Einlegung einer Beschwerde

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Schriftlichkeit" im Zivilprozess ist nicht identisch mit der Schriftform des BGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftlichkeit im Zivilprozess - die nicht unterschriebene Beschwerdeschrift

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schriftstück ohne Unterschrift kann im Einzelfall Anforderung der "Schriftlichkeit" genügen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Im Zivilprozess kann ein Schreiben auch ohne Unterschrift "schriftlich" sein! (IBR 2014, 519)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 986
  • VersR 2015, 862
  • Rpfleger 2014, 437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14
    (Vgl. zur Schriftlichkeit von Prozesserklärungen auch BVerfG, NJW 1963, 755; BGH, NJW 1985, 328; OLG Köln, OLGZ 1980, 406; OLG Karlsruhe - 18. Senat -, FamRZ 1988, 82.) Die Frage, unter welchen anderen Umständen eine Unterschrift des Klägers unter einem Schriftstück erforderlich sein kann, um die Anforderungen an die "Schriftlichkeit" zu wahren, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14
    (Vgl. zur Schriftlichkeit von Prozesserklärungen auch BVerfG, NJW 1963, 755; BGH, NJW 1985, 328; OLG Köln, OLGZ 1980, 406; OLG Karlsruhe - 18. Senat -, FamRZ 1988, 82.) Die Frage, unter welchen anderen Umständen eine Unterschrift des Klägers unter einem Schriftstück erforderlich sein kann, um die Anforderungen an die "Schriftlichkeit" zu wahren, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14
    (Vgl. den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78 -, RdNr. 30, zitiert nach Juris.) Die prozessrechtlichen Anforderungen der Schriftlichkeit sollen sicherstellen, dass aus einem Schriftstück eindeutig erkennbar ist, von welcher Person die betreffende Erklärung stammt, und welches der Inhalt der Erklärung ist.
  • OLG Köln, 25.02.1980 - 2 Wx 4/80

    Anwendbarkeit des § 185 BGB auf die Eintragungsbewilligung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14
    (Vgl. zur Schriftlichkeit von Prozesserklärungen auch BVerfG, NJW 1963, 755; BGH, NJW 1985, 328; OLG Köln, OLGZ 1980, 406; OLG Karlsruhe - 18. Senat -, FamRZ 1988, 82.) Die Frage, unter welchen anderen Umständen eine Unterschrift des Klägers unter einem Schriftstück erforderlich sein kann, um die Anforderungen an die "Schriftlichkeit" zu wahren, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 18 WF 90/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14
    (Vgl. zur Schriftlichkeit von Prozesserklärungen auch BVerfG, NJW 1963, 755; BGH, NJW 1985, 328; OLG Köln, OLGZ 1980, 406; OLG Karlsruhe - 18. Senat -, FamRZ 1988, 82.) Die Frage, unter welchen anderen Umständen eine Unterschrift des Klägers unter einem Schriftstück erforderlich sein kann, um die Anforderungen an die "Schriftlichkeit" zu wahren, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.2014 - I-9 W 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7357
OLG Hamm, 28.03.2014 - I-9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,7357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2014 - I-9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,7357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2014 - I-9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,7357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13, juris, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
  • BGH, 14.01.2014 - VI ZR 340/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14
    Denn während für den Nachweis eines Primärschadens im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität der strenge Beweismaßstab des § 286 ZPO gilt, gilt für alle weiteren Schäden im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität der mildere Beweismaßstab des § 287 ZPO, wonach sich das erkennende Gericht die erforderliche Überzeugung im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verschaffen darf (vgl. zuletzt BGH B. 14.01.2014 - VI ZR 340/13 -).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13, juris, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13, juris, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14
    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13, juris, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
  • OLG München, 01.09.2010 - 5 W 1810/10

    Prozesskostenhilfeverfahren: Grenzen der Zulässigkeit der Beweisantizipation

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14
    Prozesskostenhilfe ist deshalb zu versagen, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG, NJW-2002, 1069, 1070, OLG München MDR 2010, 1342).
  • OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16

    Verkehrsunfall - Versetzung des Geschädigten in Ruhestand aufgrund der

    Außerdem ist das Verschulden des Antragsgegners (vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln) bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu beachten (vgl. insgesamt OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2014 - 9 W 4/14 - juris unter Bezugnahme auf BGH VersR 1995, 471; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1112; OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.02.2009, - 14 U 1786/08 -, juris; Grüneberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl. 2015, § 253 Rn. 15 ff m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.11.2014 - 9 W 50/14

    Antezipierte Beweiswürdigung; Schmerzensgeldbemessung; homosexueller Missbrauch

    Vergleichbar ist der Fall des OLG Hamm (Beschluss vom 28.03.2014 - 9 W 4/14, BeckRS 2014, 08892) eines Missbrauchs von 8 und 11 bzw. 14 Jahre alten Jungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - L 13 AS 1279/14
    Prozesskostenhilfe ist deshalb zu versagen, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2014 - I-9 W 4/14, 9 W 4/14 -, juris, BVerfG, NJW-2002, 1069, 1070, OLG München MDR 2010, 1342).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17118
OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,17118)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,17118)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,17118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Stundensatzes eines Sachverständigen für die Erstattung eines Gutachtens; Zulässigkeit der Beschwerde des gerichtlichen Sachverständigen gegen die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zu einer beantragten Vergütung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde des gerichtlichen Sachverständigen gegen die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zu einer beantragten Vergütung

  • rechtsportal.de

    JVEG § 9 ; JVEG § 13 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des gerichtlichen Sachverständigen gegen die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zu einer beantragten Vergütung

  • ibr-online

    Zulässige Vorabentscheidung über die Einordnung in eine Honorargruppe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger kann Vorabentscheidung über Einordnung in Honorargruppe beantragen! (IBR 2014, 1264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1831
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 26.10.2007 - 2 W 102/07

    Zulässigkeit des Beschwerderechts eines Sachverständigen/Berechtigten für den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14
    Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - wie hier ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1971 S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvL 2/06

    Unzureichende Befassung des vorlegenden Gerichts mit der Gesetzesbegründung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14
    Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - wie hier ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1971 S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris).
  • LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12

    Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens aus dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14
    Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - wie hier ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1971 S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris).
  • LSG Hessen, 28.03.2019 - L 2 U 169/18

    Sachverständigenvergütung

    Die hierauf ergangene gerichtliche Entscheidung kann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 5 und Satz 6 i.V. mit § 4 JVEG, solange der Anspruch auf Vergütung noch nicht geltend gemacht worden ist, unabhängig davon mit der Beschwerde angefochten werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt (Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Februar 2014, 9 W 4/14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.08.2018 - 9 W 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34719
OLG Zweibrücken, 14.08.2018 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2018,34719)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.08.2018 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2018,34719)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. August 2018 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2018,34719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Gasanstalt Kaiserslautern AG ohne Erhöhung beendet

Sonstiges

  • blogspot.com (Terminmitteilung)

    Spruchverfahren Squeeze-out Gasanstalt Kaiserslautern AG: Beratung über die Beschwerden im Herbst 2017

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 9 W 1/17

    Aktienrechtliches Spruchverfahren bei Squeeze-out: Wert der Beschwer für die

    Nach der mittlerweile herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung, der sich auch der Senat weiterhin anschließt, genügt es, wenn die Beschwer der einzelnen Beschwerdeführer in der Summe die erforderliche Höhe von 600 EUR erreicht, sofern diese - wie hier - das identische Rechtsschutzziel anstreben (vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 22. Februar 2017 im vorliegenden Verfahren sowie Beschluss vom 14. August 2018 - 9 W 4/14, sub II.; BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - II ZB 15/17 -, juris Rn 24; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 29. Januar 2016 - 21 W 70/15, juris Rn. 19, und vom 5. Februar 2016 - 21 W 69/14, juris Rn. 26; OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 31 Wx 366/13, AG 2015, 508, 509; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. September 2016 - I-26 W 3/16 (AktE), AG 2017, 121, 122).

    Zwar handelt es sich bei den Empfehlungen des FAUB des IDW nicht um Rechtsnormen, die das Gericht binden könnten; doch ist regelmäßig anzunehmen, dass die empfohlene Bandbreite dieser Wirtschaftsprüfervereinigung auch für die gerichtliche Schätzung eines Unternehmenswertes angemessen ist (Senat Beschluss vom 14. August 2018 - 9 W 4/14, sub III.B.4.

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 9 W 1/18

    Höhe des Abfindungsbetrags für Minderheitsaktionäre im Squeeze-out-Verfahren

    Zwar handelt es sich bei den Empfehlungen des FAUB des IDW nicht um Rechtsnormen, die das Gericht binden könnten; doch ist regelmäßig anzunehmen, dass die empfohlene Bandbreite dieser Wirtschaftsprüfervereinigung auch für die gerichtliche Schätzung eines Unternehmenswertes angemessen ist (Senat Beschluss vom 14. August 2018 - 9 W 4/14, sub III.B.4.
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